Thema: Altprüfer und Altprüfungen - ab wann ?
Peter Stastny Am: 28.12.2013 07:13:36 Gelesen: 12507# 9@  
Hallo lieber Richard

und danke für deine Einladung.

Zu Altprüfer bzw. Altprüfungen: Sehe ich wie Volker (vorzimmer).

Erinnere mich auch viel mehr an die Verwendung des Begriffes „Altprüfung“:

o) So bei Änderungen von Katalognummern, Farbbuchstaben oder -abgrenzungen unter Prüfern. Vgl dazu nur die Hinweise zu Germaniafarben im Michel. Viele setzen dann oft zur Klarstellung der früher anders lautenden Signaturzusätze „ Altprüfung“ = ...“ hinzu.

o) Oft werden Prüfungen vor einem Haftungszeitraum, Jahrzehnte alte (oder undatierte) oder Prüfungen bereits verstorbener Prüfer als „ Altprüfungen“ bezeichnet. Mit berechtigtem und unberechtigtem Zweifel an der aktuellen Standhaftigkeit der Prüfungen. Kompetenz und Ansehen eines Prüfers beruhen eben primär auf dem Ruf, den sich der Prüfer durch seinen allgemeinen Umgang und der regelmäßigen Richtigkeit seiner Prüfurteile in philatelistischen Kreisen erworben hat.

o) ME hat das „ALT“ bei Altprüfungen oft weniger mit dem Alter von Prüfer oder Prüfung zu tun, sondern vielmehr primär mit dem einer konkreten Prüfungen zugrunde liegenden (alten) Wissensstand (uam wie z.B. Stand der Technik usw.).

Prüfungen haben ua fachgerecht nach (objektiv) bestem Wissen zu erfolgen. Fehlprüfungen aufgrund vorwerfbarer subjektiver Wissensdefizite hinsichtlich dem allgemein zugänglicher Stand der philatelistischen Erkenntnisse und Erfahrungen begründen eine Haftung. Erweist sich jedoch eine auch nach objektivem Wissensstand als echt geprüfte Marke nach der Prüfung aufgrund neuer Forschungsergebnisse als gefälscht, begründet dies keine Haftung. Die ab da als unrichtig erkannten früheren Prüfungen können dann aber auch bei relativ jüngerem Datum als „Altprüfungen“ bezeichnet werden. Schlimmstenfalls können so sogar ALLE bis zum neuen Erkenntnisgewinn ausgestellte Prüfmitteilungen den Charakter von „ altgeprüft“ bekommen.

So geschehen infolge der gefälschten Abklatsche bei öst. Marken, die über zwei Jahre lang von VÖB- und BPP-Prüfern (auch serienweise) als echt attestiert (und von einem auch selbst verkauft) wurden, dann aber doch auch von diesen als Fälschungen eingestuft werden mussten. Haftung für die vielen Fehlatteste? Keine, da vorgeblich echte und falsche Abklatsche nicht unterscheidbar seien, daher gäbe es auch kein vorwerfbares Fehlverhalten hinsichtlich der Serien-Fehlprüfungen und keinen Haftungsfall. Es gäbe nur ein neues (besseres) bestes Wissen.

Dass in der Literatur schon vor über 50 Jahren vor Abklatschfälschungen der betroffenen Ausgaben gewarnt wurde (Die gefälschten Abklatsche konnten damals also trotz heutzutage behaupteter Ununterscheidbarkeit doch unterschieden und somit erkannt werden!), dass andere die Fälschungen von Anfang an als solche einstuften, deren Prüfung konsequent ablehnten und mehrere Unterscheidungsmerkmale zur Erkennung von gefälschten Abklatschen zur Verfügung stellten, wurde ignoriert. Es hätte ja bei Zutreffen sofort eine Haftung begründet. Eine gerichtliche Klärung der Unterscheidbarkeit verhinderte wiederum ein schneller außergerichtlicher Vergleich mit Stillschweigeklausel.

o) Die offizielle Position der Ununterscheidbarkeit von echten und gefälschten Abklatschen macht aber auch logischerweise ALLE diesbzgl. früheren (alten) Prüfungsmitteilungen fraglich. Diese können somit im doppelten Sinne als „ Altprüfungen“ bezeichnet werden. Trotz selbst eingestandener Fragwürdigkeit verbleiben sie in Ausstellungen unter dem Patronat der FIP in den Ausstellungsrahmen. Hingegen sind alle anderen Prüfungsmitteilungen generell – also auch bei Richtigkeit und jüngstem Datum - aus allen Ausstellungsrahmen zu entfernen.

Mit besten Sammlergrüßen
Peter Stastny, MMag.
Präsident des VPEX


[Redaktioneller Hinweis: Eine Einladung war es nicht, sondern die Anfrage per Mail nach der Definition des Begriffs "Altprüfer", die gleichzeitig an die Prüfervereinigungen BPP, VP (früher: VPP), VPEX und einen Prüfer des VÖB gegangen ist, da von letzterem kein Ansprechpartner und keine Interenetseite zu ermitteln war.]
 
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