Thema: Besteht Anspruch auf Stempelung von Postsendungen?
Henry Am: 11.07.2008 16:56:33 Gelesen: 9208# 8@  
@ Kamue [#1]

Wie von den "Vorrednern" schon festgestellt: Bei echt laufenden Sendungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf irgendeine Art des Stempels. Da hat der Betriebsablauf den unbedingten Vorrang. Ob der Beleg mit einem "Nachträglich entwertet"-Stempel mehr wert wäre als mit den blauen Kreuzen, bezweifle ich ebenfalls. Da ist ebenso wenig ein Laufweg nachweisender Hinweis ersichtlich wie bei Kugelschreiberstrichen. Allenfalls die Codierung lässt dann eine Beförderung erkennen.

Anders aber sieht es bei philatelistischen Stempeln aus, die bei den Sonderstempelstellen vorgelegt werden. Hier spielt es auch keine Rolle, ob es eine echtlaufende Sendung ist oder nur eine Stempelvorlage. Bei diesen Stempeln zu Sammelzwecken ist ein Ersatz bei nicht ordnungsgemäßer Erledigung des Stempelauftrags in den Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehen - allerdings auch nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Bemerkenswert ist hier, dass sich die Haftung nur auf die Ausführung des Stempelauftrags bezieht.

"Für Schäden, die auf dem Beförderungsweg entstehen, wird entsprechend den allgemeinen Haftungsbedingungen der Deutschen Post AG gemäß AGB BRIEF National/International gehaftet. Eventuelle Ansprüche sind an die für die Beförderungsleistungen zuständigen Stellen zu richten."

Ende des Zitats. Vielleicht steht da was drin, was zu Kulanzregelungen Anlass gibt.

Gruß
Henry
 
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