Thema: Altprüfer und Altprüfungen - ab wann ?
ebuphil Am: 30.12.2013 15:17:12 Gelesen: 12420# 10@  
In letzter Zeit wird zunehmend darauf Wert gelegt, dass ein Prüfattest neu ist - neu in dem Sinne, dass der Prüfer für seinen Befund noch haftbar gemacht werden kann. Alle Prüfungen, die diesem Kriterium nicht genügen, gelten - unabhängig vom Ansehen des Prüfers - als Altprüfungen. Nur unter diesem Aspekt kann ich mir erklären, dass bereits von einem angesehenen Prüfer begutachtete wertvolle Marken (wie etwa die Doppelgenf) auch bei unverändertem Wissensstand dem gleichen Prüfer erneut vorgelegt werden.

LG
Eberhard
 
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