Thema: Altprüfer und Altprüfungen - ab wann ?
Richard Am: 31.12.2013 09:32:27 Gelesen: 12345# 11@  
Von Herrn Geigle, Fachhändler, BPP Prüfer und Präsident des BPP, haben wir inzwischen folgende Antwort erhalten:

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Sehr geehrter Herr Ebert,

ich zitiere aus den "Philatelistischen Begriffsbestimmungen" auf http://www.bpp.de/ :

Altprüfung

Bezeichnung für eine Prüfung, dokumentiert durch Signierung, Kurzbefund, Befund oder Attest, für die in der Regel keine Haftungsverpflichtung mehr besteht.

Die Diskussion in PHILASEITEN ist nicht sehr zielführend, da jeder unter dem Wort "Altprüfer" etwas anderes verstehen kann. Ich selber verwende den Begriff gar nicht, da er zu unscharf ist. Das ist die Krux mit so vielen Fachbegriffen. Es heißt "Prüfvergütung" und nicht "Prüfgebühr", es sind Farben, die bestimmt, nicht geprüft werden, usw. usw.

Mit freundlichem Gruß,

Christian Geigle
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/6151
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