Thema: Dienstsiegel der Post
drmoeller_neuss Am: 15.01.2014 08:10:43 Gelesen: 4933# 2@  
Das Dienst- oder Amtssiegel ist ein Legitimationszeichen und dient auf amtlichen Schriftstücken oder Urkunden als Hoheits- und Echtheitszeugnis.

Bis zur Privatisierung war die Deutsche Bundespost eine Bundesbehörde, die berechtigt war, ein amtliches Dienstsiegel mit dem Bundesadler zu führen. Amtliche Dienstsiegel dienen als Bescheinigung für die Echtheit eines Schriftstückes, die als öffentliche Urkunden per Gesetz volle Beweiskraft haben. (siehe § 415 ZPO; "öffentliche Urkunden"). An die Verwendung von Dienstsiegeln werden strenge Anforderungen gestellt. Die missbräuchliche Verwendung, z.B. durch Personen, die zur Siegelung nicht befugt sind, kann eine Straftat darstellen.

Die Mutter eines Komilitonen war Leiterin eines Postamtes, und öffentliche Beglaubigungen von Zeugnissen etc. waren für mich kostenfrei.

Meines Erachtens ist der Stempel mit dem Posthorn kein Dienstsiegel im gesetzlichen Sinne. Vielleicht wurde dieser Stempel am Schalterdienst für interne Beglaubigungen eingesetzt, ähnlich wie private Unternehmen den Firmenstempel unter ihre Unterschrift setzen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/6260
https://www.philaseiten.de/beitrag/78926