Thema: Altprüfer und Altprüfungen - ab wann ?
Carsten Burkhardt Am: 16.01.2014 18:38:04 Gelesen: 11952# 15@  
Lieber Peter, liebe Forumteilnehmer,

nachdem ich von Richard mehrfach lieb gebeten wurde, möchte ich auch meine 2 Cent einwerfen und eine gänzlich inoffizielle Meinung darbieten.

Was es mit Prüfungen von verstorbenen Prüfern auf sich hat, dürfte jedem klar sein. Bei Prüfungen von nicht mehr aktiven Prüfern gibt es in jedem Verband verbindliche Regeln, und darin sollte sich kein Verband oder Bund hervortun, dem anderen mehr oder weniger Zeit als Garantie zu unterstellen. Es betrifft sicher nur einzelne Fälle.

Ein wichtigeres Thema sind Prüfungen nach einer nicht mehr gültigen Katalogisierung. Beispiele aus meinem Prüfgebiet sind die umbenannten SBZ 215 aa, 218 aa und ab, 222 aa, 223 aa und ab etc. Die haben jetzt im Michel alle neue Buchstaben. Gründe spielen hier keine Rolle. Das sind Altsignaturen. Ob die Prüfer, die sie angewandt haben, irgendwann Altprüfer, sind, hängt sicher von der Nähe zur Nicht-mehr-Verlängerung ihrer Zugehörigkeit zu einem Verband ab und nicht von der Qualität ihre Signaturen.

Wie viele der alten falschen Signaturen von SBZ 213b und der neuen falschen Signaturen von 214d irgendwann Prüfungen von Altprüfern sein werden, hängt sicher davon ab, wie viele Verlängerungen die jeweiligen Prüfer noch bekommen. Aber niemand ist allwissend.

Übrigens, der Verband Philatelistischer Prüfer steht kurz vor Abschluss einer Vermögenshaftpflicht-Versicherung, damit wir als Verband besser gegen alle Eventualitäten abgesichert sind.

mit besten Grüßen

Dr. Carsten Burkhardt

[Überschrift redaktionell geändert am 16.01.14 um 19:00 Uhr: "und Altprüfungen" hinzugefügt]
 
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