Thema: Zurück und nachgeschickt
volkimal Am: 18.01.2014 16:24:02 Gelesen: 604030# 190@  
Hallo zusammen,

heute einmal eine Zustellungsurkunde, die zurückging, da der Empfänger unbekannt verzogen war:





Der Arbeiter Erwin Wulff hatte "durch lautes Singen ungebührlicherweise ruhestörenden Lärm erregt". Die verhängte Strafe waren 3 RM oder 1 Tag Haft. Insofern hat sich der Empfänger bestimmt gefreut, wenn ihn die Zustellungsurkunde nicht erreicht hat.

Es heißt oberhalb der Marken "Vereinfachte Zustellung". Bei Wikipedia steht unter dem Stichwort Zustellungsurkunde dazu: "Bei der gewöhnlichen Zustellung erhält der Empfänger eine beglaubigte Abschrift der Urkunde, bei der vereinfachten wird nur der Tag der Zustellung auf dem Brief vermerkt." Da beides für die Post gleich viel Arbeit war, gelten für beide Formen der Zustellung vermutlich dieselbe Gebühr. (Ich habe zumindest nichts anderes dazu gefunden). Ab dem 1.8.1927 waren dass 0,30 RM + die Gebühr für die Rücksendung von 0,15 RM => zusammen also 0,45 RM.

Viele Grüße
Volkmar
 
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