Thema: Zurück und nachgeschickt
bekaerr Am: 19.01.2014 12:36:52 Gelesen: 603506# 193@  
@ volkimal [#192]

Hallo Volkmar,

der Sondertarif zum erweiterten Ortstarif konnte nur zwischen Orten zugelassen werden, die sich aufgrund der Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern politisch nicht zusammenschließen konnten. Dies war bei Drewitz und Ahrensdorf nicht der Fall, beide Orte lagen im Bundesland Preußen.

Um das Ortsporto zu begründen, fiel mir auf Anhieb nur eine Ausführungsbestimmung zur Postordnung ein, die aber leider doch nicht weiterhilft:

Zu dem einheitlichen Ortsverkehrsbezirk gehören auch diejenigen Theile der Zustellbereiche, die in andre Gemeinden übergreifen. Die postamtliche Bezeichnung der einzelnen PAnst braucht sich mit dem Namen der Gemeinde nicht zu decken.

Da nun die Anschrift auf dem Brief "Ahrensdorf, Post Ludwigsfelde" lautet, gehört Ahrendsdorf wohl eindeutig zum Land - Zustellbereich von Ludwigsfelde. Das deckt sich auch mit Müller Ortsbuch von 1926. Demnach kann es sich nur um einen Fernbrief handeln.

In der Urkunde selbst ist von "0,90 RM Zustellungs- und Schreibgebühren" die Rede. Zieht man die verklebten 45 Pf ab, bleiben noch 45 Pf, die zusammen mit der Geldstrafe zu begleichen waren. Nun könnte man auf die Idee kommen, die fehlenden 15 Pf verstecken sich in diesen Zustellungsgebühren. Allerdings galt für die förmliche Zustellung die Regel, dass alle Beträge sämtlich entweder der Absender bei der Einlieferung oder der Empfänger bei der Aushändigung zu entrichten hatte. Hier trifft offensichtlich der 1. Fall zu mit dem Makel, dass eben nicht alle Beträge vom Absender entrichtet wurden. In diesem Fall hätte eigentlich der Umschlag an den Absender zur Ergänzung der fehlenden 15 Pfennig zurückgegeben werden müssen.

Nun war die Urkunde nicht zustellbar. Somit hätten dem Absender die Zustellungsgebühr und das Porto für die Rücksendung der Urkunde erstattet werden müssen. Dafür wurden normalerweise entsprechende Stempel auf den Umschlägen abgeschlagen. Ich zeig' mal einen entsprechenden Beleg:



So ein Nachweis über die Rückerstattung fehlt auf dem Umschlag.

Somit bleibt festzuhalten:

1. Es fehlen 15 Pf auf dem Umschlag zur korrekten Freimachung.
2. Der Umschlag wurde nicht zur Ergänzung der fehlenden 15 Pf an den Absender zurückgegeben.
3. Dennoch wurde versucht, den Brief zuzustellen - jedoch ohne Erfolg. Leider kann ich das Datum des rückseitigen Vermerks nicht entziffern.
4. Offensichtlich wurden keine Beträge an den Absender zurück erstattet.

In meinen Augen bleibt somit nur die Möglichkeit, dass der Brief nachträglich (falsch) frankiert und gestempelt wurde. Dafür spricht, dass es sich um eine "portopflichtige Dienstsache" handelt, die nicht unbedingt frankiert werden musste und die Ausweisung der "Zustellungsgebühren" in der Urkunde. Da ursprünglich unfrankiert, hätten auch keine Beträge zurück erstattet werden müssen, das erklärt auch den fehlenden "Erstattungs-Stempel".

Soweit meine Interpretation. Was meint die Gemeinde?

Beste Grüße,
Bernd
 
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