Thema: (?) (35) Bund Nachentgelt Label der Post
Vernian Am: 26.01.2014 12:12:19 Gelesen: 35143# 2@  
Da es sich bei dem Vermerk kaum um einen vorab durch die Post genehmigten Vermerk handeln dürfte ist das korrekt, denn die Sendung wird wie nicht freigemacht behandelt - nur das in diesem Fall die Gebühr vermutlich nicht vom Absender, sondern versucht wird vom Empfänger eingezogen zu werden. In jedem Fall ist die Post im Recht, sich die zusätzliche Leistung (den Geldbetrag einziehen) vergüten zu lassen.

V.
 
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