Thema: Zurück und nachgeschickt
wuerttemberger Am: 26.01.2014 19:58:21 Gelesen: 602801# 197@  
@ bekaerr [#193]

In meinen Augen bleibt somit nur die Möglichkeit, dass der Brief nachträglich (falsch) frankiert und gestempelt wurde.

Das ist vollkommen abwegig, denn dann müßte das Stempeldatum absichtlich zurückgestellt worden sein und das ist sicherlich nicht eine naheliegende und vernünftige Lösung.

Dafür spricht, dass es sich um eine "portopflichtige Dienstsache" handelt, die nicht unbedingt frankiert werden musste...

Eine portopflichtige Dienstsache zeigt entweder eine Frankatur (üblich in dieser Zeit) oder einen blauen Portovermerk (eher sehr selten). Du verwechselst das möglicherweise mit dem Avers-Verfahren.

... und die Ausweisung der "Zustellungsgebühren" in der Urkunde.

Das hat mit der Frankatur nicht direkt etwas zu tun. Das Amt hat lediglich die Kosten abgerechnet.

Da ursprünglich unfrankiert, hätten auch keine Beträge zurück erstattet werden müssen, das erklärt auch den fehlenden "Erstattungs-Stempel".

Die Frankierung haben wir ja schon geklärt. Das Erstattungsverfahren war eine kann Bestimmung. Oft wurde das auf den Belegen abgerechnet, aber ich habe schon etliche Retourbelege ab 1902 gesehen, die keinerlei Vermerke diesbezüglich aufweisen. Es kann gut möglich sein, dass die Gerichte und Ämter eine summarische Abrechnung in der Woche oder monatlich vornahmen, obgleich ich solch eine Abrechnung noch nie gesehen habe. Dafür spricht dass die Abrechnung eines einzelnen Beleges ein erheblicher Arbeitsaufwand war.

Eine mögliche Erklärung ist, dass die fehlenden 15 Pfennig auf der Zustellungsurkunde selber verklebt wurde. Solche habe ich nach 1902 schon einige gesehen und es müßten im Inflathread von muemmel ein oder zwei zu sehen sein.

Gruß

wuerttemberger
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4087
https://www.philaseiten.de/beitrag/79643