@ Marcello
[#110]Hallo Marcello,
die Antwort auf deine Frage steht im ersten Beitrag dieses Themas. Die Vorzeigegebühr für Nachnahmen ins Ausland wurde nicht vorausbezahlt.
Hallo Christel,
wunderbare Belege mit einer Traumdestination.
Anbei 2 Belege von 1903, die eine Besonderheit des Aversvertrages 21 darstellen.
Beste Grüße Bernd