Thema: Sondertarif zum erweiterten Ortsverkehr vom 19.12.1921-28.02.1962
bekaerr Am: 15.02.2014 10:08:21 Gelesen: 18055# 15@  
@ ginonadgolm [#14]

Hallo Ingo aus dem Norden,

ich verstehe Deinen Beitrag leider nicht. In der Tabelle von mir habe ich hinter die jeweiligen Orte in Klammer jeweils die Länder genannt. Die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern war ja zwingende Voraussetzungen für den "erweiterten Ortsverkehr". Meines Wissen gehörte Bad Schwartau früher zum LAND Oldenburg. Die Stadt, bzw. die Städte mit gleichem Namen haben damit nichts zu tun. Oder habe ich das etwas nicht verstanden?

Allerdings gibt es tatsächlich etwas Seltsames an dieser Verbindung: Sie hätte nämlich zu diesem Zeitpunkt nicht zugelassen werden dürfen, da nach meinem Kenntnisstand (BITTE KORRIGIEREN, WENN MÖGLICH) beide Orte in dem damals schon neu gegründeten Schleswig-Holstein lagen. Ich kann mir das im Moment nur durch die Situation kurz nach Endes des Krieges erklären. Wer weiß mehr?

Beste Grüße von Bernd aus dem Süden!
 
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