Thema: Neue ebay-AGBs
Richard Am: 20.02.2014 09:22:23 Gelesen: 5488# 3@  
@ drmoeller_neuss [#1]

Zu 10. Verkauf an den unterlegenen Bieter: Diese Option entfällt. Auch bei einer Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande, selbst wenn das beide Parteien so wollen. Damit will ebay "Gebotsabschirmung" noch besser verhindern.

gibt es einen interessanten und sehr lesenswerten Beitrag von Axel Gronen:

Gebotsabschirmung: So werden eBay-Verkäufer abgezockt

Jeden Monat werden hunderte oder gar tausende eBay-Verkäufer Opfer der Gebotsabschirmungsmasche und müssen ihre Artikel zu lächerlich geringen Preisen abgeben.

Die Masche der Gebotsabschirmung funktioniert so: Ein Abzocker bietet mit zwei verschiedenen Accounts hohe Summen auf einen Artikel und treibt dadurch den Preis so sehr in die Höhe, dass die Auktion für alle anderen Interessenten uninteressant wird. Ganz kurz vor Ablauf der Auktion zieht er das erste Gebot zurück, das Höchstgebot sinkt wieder auf einen niedrigen Stand und er "kauft" so den Artikel zu einem sehr geringen Preis.


(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.wortfilter.de/news14Q1/4802-Gebotsabschirmung-eBay-Verkaeufer-Abzocke.php )
 
Quelle: www.philaseiten.de
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