Thema: Auktionsbeschreibung: Hinweis auf Prüfsignum fehlt
limingerald Am: 23.02.2014 10:16:20 Gelesen: 8318# 2@  
Marken mit Attest werden i.a. nicht signiert.

Auszug aus der Prüfordnung:

5. Attest, Kurzbefund und Befund
5.1. Ein Attest, Befund oder Kurzbefund – jeweils mit farbiger Abbildung des Prüfgegenstandes – kann dem Auftraggeber gegen gesonderte Berechnung erstellt werden (Ziffer 10.5.). Bei deren Ausstellung wird der Prüfgegenstand nur dann signiert, wenn dies zu seiner Identifizierung notwendig ist. Die Abbildungen sind zum Schutz vor Manipulationen durch ein Prägesiegel gesichert. Attest, Befund und Kurzbefund werden in deutscher Sprache verfasst, nur diese Fassung ist maßgeblich im Rechtsverkehr. Ein Anspruch auf Erstellung in anderer Sprache besteht nicht. Der Prüfer ist aber berechtigt, nach Absprache gegen angemessene Vergütung eine Übersetzung zu liefern.

Gruss
GERALD
 
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