Thema: Im Namen der Vorphilatelie - Bewertung von Exponaten
bayern klassisch Am: 01.03.2014 09:52:02 Gelesen: 6148# 2@  
@ Richard [#1]

Hallo in die Runde,

auch ich besitze 2 Vormarkenzeit (VMZ) - Sammlungen, beide mit Gold und Ehrenpreis im Rang 2 juriert. Da ich keine höheren Ansprüche habe, gehe ich mit ihnen nicht in Rang 1, obwohl ich das könnte.

Die Problematik des Jurierens ist ja bekannt - bei den Markensammlungen, egal welcher Couleur, nimmt der geneigte Juror seinen Katalog zur Hand und schätzt ab, was man hat und vergibt danach die Punkte.

Was soll er bei einer PO - Sammlung der Vormarkenzeit tun? Einige "Experten" haben dann den Feuser im Regal stehen und suchen sich dort die 5 oder 10 höchst bewerteten Stempel des jeweiligen Gebietes aus und suchen diese dann in den Rahmen wieder zu finden. Ich nenne dies geistige Armut und Unverständnis über das, was man tut.

Vorab: Eine Vormarkenzeit Sammlung ist immer schwer zu jurieren, weil verlangt werden muss, dass der Juror auf philatelistisch hohem Niveau steht und darüber hinaus (= weit hinaus) auch ein Postgeschichtler von hohen Graden sein sollte. Das sind aber nicht viele in freier Wildbahn und nur ganz, ganz wenige Juroren.

Es läuft daher so, wie es nicht laufen sollte: Die schlechten Sammlungen werden zu gut benotet und die guten zu schlecht, weil das systemimmantent ist bei schlechten Juroren.

Eine Abspaltung in Marken - und Nichtmarkensammlungen würde ich nicht gerne sehen - das nennt man philatelistisches Abstellgleis und wird keinem etwas bringen.

Ich unterscheide auch nicht zwischen Marken- und Markenlossammlungen, sondern ich sammle Belege zur Postgeschichte und Postverträge. Die meisten Postverträge, die ich kenne, orientierten sich überhaupt nicht an Briefmarken, die an sich ja auch unwichtig waren für die Postgeschichte, sondern an ganz anderen Parametern, denen es egal war, ob man seinen Obolus in bar, oder durch Marke erlegte.

Dein ausgewähltes Beispiel mit dem österreichischen Brief nach Bayern sollte vielleicht noch den PV Bayerns mit Österreich vom 1.10.1842 mit der ersten Gemeinschaftsgebühr aufzeigen, die halbscheidig zu teilen war, während der von Bayern verlangte Zuschlag (eine Frechheit übrigens) allein in das bayerische Staatssäckel floss.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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