Thema: Philatelie in der Presse
Richard Am: 01.08.2008 15:52:41 Gelesen: 1328961# 115@  
Briefmarkenstreit um Ernst Happel - Happel junior fordert als Erbe Geld für die Bild-Vermarktung des Vaters. Er verlor in drei Instanzen, der Streit geht weiter.

Von Andrea Wasinger

Kurier.at (29.07.08) - Das haben möglicherweise aber – (ungeachtet des medialen Rummels um den neuen ÖFB-Teamchef Brückner) – selbst Philatelisten noch nicht mitbekommen: Um die Briefmarke "Österreichs bester Fußballtrainer" ist ein skurriler Rechtsstreit entbrannt, der jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gelandet ist.

Hintergrund

2004 brachte die Österreichische Post eine halbe Million Marken mit dem Konterfei Ernst Happels heraus. So wie sie ein Jahr später auch eine Million Briefmarken mit dem Konterfei des deutschen Boxweltmeisters auflegte. Mit einem Unterschied: Bei der Schmeling-Marke, die einen Monat nach dem Tod des Boxers ausgegeben wurde, bekam die "Stiftung Deutsche Sporthilfe" von der Post 100.000 Euro. Die Happel-Briefmarke kam zwölf Jahre nach dessen Tod heraus – und keiner bekam Geld dafür. Das regte vor allem Ernst Happel junior auf. Hätte die Post nicht diesen als Erben um Einverständnis fragen und mitverdienen lassen müssen, bevor man mit dem Porträt des berühmten Papas Geld macht? – Hat man nicht, und deshalb klagte Happel junior die Post auf Zahlung von 100.000 Euro (in Anlehnung an die Summe für Schmelings Marke).

Die Argumentation des Wiener Rechtsanwalts Norbert Wess, der Happel junior vertritt, klingt interessant: Ein Bild von Happel senior genieße einen "geldwerten Bekanntheitsgrad". Vermögen ist eine Sache – (in Geld kann man schwimmen, heißt es doch) – , und eine Sache geht im Erbrechtsweg auf die Nachfahren , also auf Happels Sohn über. Dem stehen also die Rechte an den Bildern seines Vaters zu.

Denkmal

Die Post sieht das ganz anders: Eine Briefmarke ist wie ein Denkmal. Damit wird man weltbekannt.

Die heimische Justiz schloss sich dieser Meinung an: Das juristische Match verlor Happel junior glatt 0:3. Er blitzte in allen drei Instanzen mit seiner Klage ab. Von den Richtern bekam er unter anderem zu hören: Salzburg wirbt mit Mozart, Wien mit Johann Strauß. Der Bekanntheitswert dieser Komponisten sei genauso sein Geld wert, wie der von Ernst Happel. Aber keine Stadt sei bisher auf die Idee gekommen, jemanden dafür um Erlaubnis zu bitten, geschweige denn einem Erben Geld anzubieten.

"Man will an Ernst Happel nur Geld verdienen. Aber nicht ohne uns", gibt sich Anwalt Wess kämpferisch. Er hofft jetzt auf einen Auswärtssieg – mit einem Urteil aus Straßburg.

(Quelle: http://www.kurier.at/geldundwirtschaft/183340.php)

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Denkmal oder Geldwert? Der Rechtsstreit geht weiter.


 
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