Thema: (?) (515) Zensurpostbelege
sammler-ralph Am: 12.03.2014 08:41:19 Gelesen: 465004# 334@  
Ein wenig Postgeschichtlicher Hintergrund zum Zensurstempel:

Die Regierungsgewalt für die westlichen Zonen Deutschlands lag ursprünglich beim obersten Hauptquartier, Alliierte Einsatzwaffe (SHAEF, Supreme Head­quarters Alliied Expidionary Force), dessen Heeresführer der Amerikaner Dwight D. Eisenhower war. Die westlichen Alliierten hatten sich rechtzeitig auf die Übernahme der Regie­rungsgewalt vorbereitet, indem sie die sogenannten Schubladengesetze vorbe­reitet hatten. Auch in der amerikanischen Besatzungszone bildete so das Gesetz Nr. 76 der Militärregierung Deutschland dann die Grundlage für den Postverkehr. Dieses Gesetz untersagte zunächst jeglichen Postverkehr und kündigte für seine Wiederaufnahme Zensurmaßnahmen an:

Gesetz Nr. 76 Artikel III Zensur

8. Jeder durch die Post beförderte Schriftwechsel, alle auf die­sem Wege beförderten privaten Schriftstücke und Urkunden so­wie alle Mitteilungen mittels Fernsprecher, Fernschreiber, Tele­graf und Funkdienst müssen nach Wiederaufnahme des ent­sprechenden Dienstes die Zensurbestimmungen der Militärre­gierung beachten und dürfen nur auf dem behördlich zugelasse­nen Wege übermittelt werden. Mitteilungen, private Schriftstücke und Urkunden im Besitz von Zivilpersonen sind ebenfalls der Zensur unterworfen.

9. Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes gültigen Bestimmungen sind die "ZENSURBESTIMMUNGEN FÜR DIE ZIVILBEVÖLKE­RUNG IN DEUTSCHLAND UNTER DER HERRSCHAFT DER MILI­TÄRREGIERUNG". Abschriften dieser Bestimmungen werden, so­weit wie möglich, in jedem Postamt ausliegen und im Amtsblatt der Militärregierung veröffentlicht. Diese Bestimmungen können von Zeit zu Zeit ergänzt oder abgeändert werden.

10. Die Beamten und Angestellten der Reichspost haben alle zweckdienlichen Schritte zu unternehmen, um eine vollständige Einhaltung der Zensurbestimmungen zu gewährleisten und eine Umgehung der Zensur zu verhindern.

Als sich das Ende von SHAEF abzeichnete, richteten sich die Amerikaner eine eigene Zensurorganisation ein. Zu diesem Zweck wurde die Civil Censorship Division (CCD) gegründet. Diese Organisation bestand aus zwei Arten von Brief­prüfstellen: principal stations (Hauptprüfstellen)sowie field stations (Außenstellen der Hauptprüfstellen. Anfangs waren 3 principal stations im Einsatz:

Group A in München (Dienstbeginn 18.06.45, zuständig für den Eastern Military District)
Group B in Offenbach (Dienstbeginn 01.07.45, zuständig für den Western Military District)
Group C in Berlin (Dienstbeginn 10.09.45, zuständig für den amerikanischen Sektor von Berlin)

Die Zensurstelle Offenbach zog später nach Frankfurt/Main um und wurde dort auch als Group F geführt.

Am 01.10.45 erfolgte die Trennung von Truppenführung der U.S. Army und der Militärregierung. Analog wurde auch die Zensur-Organisation angepasst:

CCD Group A in München: Diese Zensurstelle war für Bayern zuständig. Ihr war eine field station in Nürnberg zugeordnet, welche am 27.08.46 nach Kulmbach umzog und dort als Group D geführt wurde.
CCD Group B in Frankfurt/Main, die für Hessen zuständig war.
CCD Group C in Berlin, deren Zuständigkeitsbereich der amerikanische Sektor von Berlin war.
CCD Group E mit Sitz in Esslingen. die Zensurstelle gehörte erst als Detachment E zur CCD Group B und wurde am 23.11.45 in Group E umbe­nannt. Die Stelle war für den amerikanisch besetzten Teil von Württemberg und Baden zuständig. Ihr war eine field station in Karlsruhe zugeordnet.
CCD Group ? in Bremen. Diese Zensurstelle bestand nur vom Herbst 1945 bis zum Frühjahr 1946.

Die Zensurstellen Esslingen und Kulmbach wurden im April 1947 geschlossen, ihre Aufgaben gingen auf die Zensurstelle Offenbach über. Diese wurde am 18.08.47 geschlossen. Am 15.10.47 wurden die Zensurbestimmungen in der amerikanischen und in der britischen Besatzungszone aufgehoben. In den Jahren 1948 bis 1950 erfolgten lediglich noch Devisenkontrollen.

[Redaktionell aus dem Thema "Alliierte Besetzung SBZ: Schöne Belege" kopiert]
 
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