@ drmoeller_neuss
[#499] rechtlich gesehen, ist eine philaseiten- oder eine ebay-Auktion keine Auktion im rechtlichen SinneHallo Uli,
ich kann allen Deinen Ausführungen voll zustimmen. Rechtlich gesehen handelt es sich um den Verkauf gegen Höchstgebot. Das hat Vor- und Nachteile, besonders aber die Kostenersparnis für die inzwischen
über 18.000 versteigerten (korrekter: gegen Höchstgebot verkauften) Lose.
Schöne Grüsse, Richard