Auch ein Fall für eine berechtigte Doppelabstempelung ist diese Postkarte. Die Ganzsache, MiNr. 226 I, wurde von der Stempelmaschine, vermutlich wegen des gleichzeitigen Einzuges mehrerer Belege, nicht richtig erwischt und erhielt daher noch den Handstempel Hannover-Linden *1h -6.6.35. 9-10.
Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen