Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
gestu Am: 07.04.2014 16:58:25 Gelesen: 123969# 2@  
Nach dem die Redaktion von Philaseiten.de die beiden Postzustellungsaufträge aus dem Thema Dauerserie Blumen heraus kopiert hat und dann damit ein neues Thema Postzustellungsurkunden eröffnet hat, möchte ich zu diesem Thema noch einen kleinen „Einführungstext“ nachreichen:

Postzustellungsurkunde / Postzustellungsauftrag

Der Service Postzustellungsauftrag (PZA) wurde vor der Liberalisierung des Postmonopols 1997 nur von der Deutschen Post AG und auch davor von der Deutsche Bundespost angeboten.

Seit der Änderung des Postgesetzes mit Wirkung vom 22. Dezember 1997 ist es auch privaten Dienstleistern erlaubt, förmliche Zustellungen auszuführen. Voraussetzung dazu ist eine Lizenz der Bundesnetzagentur und eine entsprechende Entgeltgenehmigung.

Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung und wird durch eine vom Zusteller erstellte öffentliche Urkunde beurkundet.

Geschichte: Insinuationsdokument – Behändigungsschein - Zustellungsurkunde

Bereits bei den preußischen Staaten gab es Briefe mit Zustellungsurkunde. Hier hatte der Postbote die „richtige Insinuation“ (Zustellung) zu attestieren.

Beim Norddeutschen Postbezirk nannten sich die Zustellungsbescheinigungen „Behändigungsschein“.

Auch die Deutsche Reichspost sah Briefe mit Behändigungsschein vor, hier konnten die Briefe sogar noch zusätzlich per Einschreiben versandt werden.
Zum 1. Oktober 1879 wurden die „Briefe mit Behändigungsschein“ in „Briefe mit Zustellungsurkunde“ umbenannt.

Für die Deutsche Bundespost handelte es sich beim Postzustellungsauftrag um die förmliche Zustellung von in erster Linie gerichtlichen Urkunden, die ihr durch die Zivilprozessordnung übertragen worden war.

Das förmlich zuzustellende Schriftstück wurde bis zum Inkrafttreten der Postordnung vom 16. Mai 1963 wie eine gewöhnliche Sendung behandelt (Brief mit Zustellungsurkunde) und dem tatsächlichen Empfänger der Zustellungsurkunde, an den der Briefumschlag auch adressiert war, zugestellt.

Postzustellungsauftrag

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, bei dem entschieden wurde, dass die Deutsche Bundespost für Fehler ihrer Bediensteten bei der förmlichen Zustellung haftet, wurde das Verfahren geändert. Hierzu wurde durch die Postordnung vom 16. Mai 1963 die Handhabung neu geregelt. Ab sofort musste ein formeller Antrag an das Zustellpostamt gerichtet werden.

Dieser Antrag wurde der Deutschen Bundespost als gewöhnlicher Brief bis Anfang 2004 in einem graublauen Umschlag nach amtlichem Muster übergeben. Auf dem Umschlag war die Anschrift des Zustellpostamts anzugeben. Dieser Umschlag musste das verschlossene Schriftstück mit der Anschrift des Zustellungsempfängers und ein weiteres Formblatt zur Postzustellungsurkunde enthalten. Die amtlichen graublauen Umschläge konnten noch bis Ende des Jahres 2004 weiterverwendet werden. Ab Mai 2004 wurden neue Umschläge nach amtlichem Muster in gelber Farbe eingeführt.

Postzustellungsaufträge sind vom Absender im Voraus freizumachen. Die Auftragsgebühr ist in Postwertzeichen oder durch Freistempelabdruck auf dem Umschlag zu entrichten. Mit der Gebühr ist die gesamte postalische Behandlung (Beförderung zum Bestimmungsort, Zustellung sowie Rücksendung der Zustellungsurkunde) abgegolten.

Die Briefumschläge der Deutschen Bundespost gibt es die Zustellurkunden in zwei verschiedenen Arten: Einmal die Postzustellungsurkunde (bis 1963) mit der Empfängeranschrift auf dem Umschlag und einmal der äußere Umschlag Postzustellungsauftrag (ab 1963), die an die Zustellpostämter und später an die Zustellstützpunkte adressiert sind. In diesen Fällen ist es durch die Adressierung an die Zustellpostämter bzw. Zustellstützpunkte möglich, auch mehrere Postzustellungsurkunden in einem äußeren Umschlag an die Zustellpostämter bzw. Zustellstützpunkte zu senden. Für diese Umschläge ist dann die entsprechend der Anzahl der enthaltenen Postzustellungsurkunden die Gebühr mehrfach zu entrichten. Der tatsächliche Empfänger der Postzustellungsurkunde ist auf den äußeren Umschlägen des Postzustellungsauftrages nicht mehr ersichtlich.

Für die Deutsche Post in der DDR gab es bis zum 02.10.1990 die Zustellungsurkunde als Zusatzleistung zum Briefversand, ab dem 03.10.1990 die Postzustellungsurkunde nach den Vorschriften der Deutschen Bundespost (hier gesondertes Thema zu VGO-Tarifen [1]).

Für den Briefe-Sammler der BRD-Ausgaben der Deutschen Bundespost ist der interessanteste Zeitraum im Bereich der Jahre 1963 bis 1964. In 1963 erfolgte die Umstellung des Verfahrens von Zustellungsurkunde auf Postzustellungsauftrag! Zustellungsurkunden sieht man häufig mit Posthorn- oder Heuß-Marken. Postzustellungsaufträge sieht man sehr häufig mit Industrie + Technik-, Sehenswürdigkeiten- und Frauen-Marken. Das ist nichts Besonderes, obwohl es schöne Mehrfachfrankaturen zu sehen gibt. Andere Dauerserien mit kürzerer Gültigkeit sind dann entsprechend seltener. Aber richtig interessant ist die Übergangszeit, in der noch verschiedene Dauerserien sowohl für die Zustellungsurkunden als auch die die Postzustellungsaufträge möglich waren.

Gerade Briefumschläge aus der Zeit der Umstellungen sind am interessantesten:

Wer hat einen Postzustellungsauftrag mit Heuß-Marken? Die Marken Heuß I und II wurden am 31. Dezember 1964 ungültig. Somit waren diese Dauerserien ca. 18 Monate für Frankaturen auf Postzustellungsaufträgen möglich! Aber es waren zu der Zeit auch noch die Dauerserien Heuß III und auch schon die Bedeutenden Deutschen auf dem Markt…..

Wer hat die alten Postzustellungsurkunden mit den Marken aus der Serie Bedeutende Deutsche? Hier bestand die Möglichkeit ab Erstausgabetag bis Mai 1963 und somit auch weniger als zwei Jahre…..

Wer hat Postzustellungsaufträge aus 2005 mit den graublauen Umschlägen, die es eigentlich nicht geben dürfte? Hat jemand gelbe Umschläge vom Mai 2004 (frühester Termin)?

Wer hat Postzustellungsurkunden der privaten Postdienste? Vor allem aus der Anfangszeit 1997/1998, gab es überhaupt schon Postzustellungsurkunden der privaten Anbieter noch in 1997?

Man kann dieses scheinbar „langweilige“ Thema mit sehr interessanten Belegen dokumentieren! Philatelie ist nie langweilig!

[1] http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=6546&CP=0&F=1
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/6551
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