Donnerstag, 10.04.2014
BGH: Urteil zur SchwarzarbeitSchwarzarbeiter haben keinerlei Anspruch auf Lohn oder Ersatz für ihre Arbeit.
Das verkündete heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. [1] Wer sich mit Schwarzarbeit außerhalb des Gesetzes stellt, kann sich auch nicht auf das Gesetz bei Einforderung des Werklohns berufen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Beste Grüße
Wim
[1]
http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Anspruch-auf-Bezahlung-article12638906.html