Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Totalo-Flauti Am: 13.04.2014 09:27:59 Gelesen: 166438# 52@  
Liebe Sammlerfreunde,

ich hatte das Glück folgenden Beleg vom 31.12.1905 aus Leipzig nach Lössnitz im Erzgebirge zu bekommen:



Es handelt sich um einen kleinen Pappteller im Postkartenformat, der mit einer Kordel umwickelt ist. Nach der Randbeschriftung auf der Rückseite war das ganze als Neujahrsgruss für den Jahreswechsel 1905/1906 gedacht. Gemäß der Postordnung vom 01.04.1900 § 7 (Postkarten) Absatz 3 "Von der Privatindustrie hergestellte Formulare sind zulässig; sie dürfen in Form, Größe und Papierstärke nicht wesentlich von den durch die Post ausgegebenen Formularen abweichen und müssen auf der Vorderseite die Ueberschrift „Postkarte“ tragen." war der Pappteller vom Absender ordnungsgemäß als Postkarte klassifiziert worden. Dementsprechend wurde der Pappteller vom Absender auch nur mit 5 Pfennig (Mi.70)frankiert. Vorderseitig wurden allerdings in Blau 15 Pfennige und auf der Rückseite "hierfür 15 Pfennig Strafporto bezahlt" notiert. Die Post hat wohl das "Gebilde" nicht als Postkarte anerkannt. Höchstwahrscheinlich war durch die Kordel noch etwas am Pappteller befestigt. Gemäß § 7 Absatz 8 der Postordnung "Postkarten die den vorstehenden Bedingungen (siehe Absatz 3) nicht entsprechen, unterliegen dem Briefporto." wurde somit das ganze als Brief angesehen. Für den Brief war eine Frankierung zu 10 Pfennig notwendig. Die fehlen hier. Nach § 50 Absatz 3 der Postordnung " Reicht das am Abgangsort entrichtete Franko nicht aus, so wird das Nachschußporto vom Empfänger erhoben." wurde der fehlende Betrag von 5 Pfennig vom Empfänger der Neujahrsgrüsse entrichtet. Zusätzlich zum Nachschussporto war ein "echtes" Strafporto in Höhe des doppelten des Fehlbetrages, hier also 10 Pfennig, vom Empfänger zu entrichten. Somit ergibt sich ein Nachporto von den vorn in Blau notierten 15 Pfennige.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti
 
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