@ EdgarR
[#296]Edgar, nicht zwingend.
Nach meinem Stand sind nur vollbezahlte Sendungsarten konsolidierungsfähig, d.h. der "Standardbrief" und seine
Kumpels. Hingegen können entgeltermäßigte Formen, wie z.B. INFOPOST-Sendungen, grundsätzlich nicht konsolidiert werden, einen auf eine Ermäßigung räumt die Post (noch?) nicht ein ... - d.h. selbst wenn der Konsolidierer im Rahmen einer "InHaus"-Dienstleistung möglicherweise auch für den Druck eingesetzt werden sollte, dürfte keine Konsolidiererkennung erscheinen. Ich tippe aber, dass VW hier einen externen "Lettershop" eingeschaltet hat, der seine (vollbezahlten) Produkte im Nachgang über K4000 konsolidieren lässt.
Beste Grüße
Thomas