Thema: Deutschland: Briefporto der Post in 2009 weitgehend unverändert
Richard Am: 29.08.2007 21:12:40 Gelesen: 8925# 1@  
So steht es zwar nicht exakt in folgendem Beitrag, aber ich lese die unveränderten Portosätze zwischen den Zeilen. Es könnte jedoch sein, dass einzelne Portostufen erhöht und andere dafür gesenkt werden.

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Bundesnetzagentur gibt geplante Price-Cap-Entscheidung bekannt

Posttip.de (29.08.07) - Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hat die beabsichtigte Entscheidung im Price-Cap-Verfahren für die Entgelte der Deutschen Post AG (DP AG) auf dem Postmarkt ab 2008 bekannt gegeben. Mit diesem Verfahren werden die Porti von Briefprodukten für die nächsten vier Jahre genehmigt. Nach dem Price-Cap-Verfahren ergibt sich das neue Preisniveau für die Jahre 2008 bis 2011 aus der Differenz der Inflationsrate und der Produktivitätsfortschrittsrate. Nach dem Entwurf wären beide Maßgrößen in der Price-Cap-Runde 2008 annähernd gleich, damit bliebe das Entgeltniveau unverändert. Fiele die Inflationsrate höher aus, wäre die DP AG berechtigt, die Entgelte zu erhöhen. Im gegenteiligen Fall müsste sie die Entgelte senken.

"Durch die beabsichtigte Entscheidung würden die Briefporti bei etwa gleichbleibender Inflationsrate für die nächsten Jahre weitgehend stabil bleiben. Damit wird auch die mehrfach geäußerte Vermutung widerlegt, die Freigabe der Postmärkte sei für den Privatkunden mit Preiserhöhungen und Qualitätsminderungen verbunden und nur Großkunden könnten an den Vorteilen der Liberalisierung partizipieren", erläuterte Matthias Kurth.

Im Gegensatz zum vorangegangenen Price-Cap-Verfahren sollen die im Price Cap verbleibenden Produkte diesmal statt drei Körben nur noch einem Korb zugeordnet werden, da bei allen Briefdienstleistungen dieselbe Wettbewerbsintensität vorliegt. Dieser Korb beinhaltet hauptsächlich Briefdienstleistungen, die von Privatkunden und Kleingewerbetreibenden nachgefragt werden. Entgelte für Massensendungen, also solcher Beförderungsleistungen, die ab einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Briefsendungen erhoben werden, unterliegen gemäß Postgesetz nach Wegfall der Exklusivlizenz der DP AG ab dem 1. Januar 2008 nur noch der nachträglichen Missbrauchskontrolle durch die Bundesnetzagentur.

Im Price-Cap-Verfahren stellt die Bundesnetzagentur zunächst das Ausgangsentgeltniveau auf Grundlage der zurzeit genehmigten Preise fest. Danach ist die Produktivitätsfortschrittsrate zu bestimmen. Diese wurde für die nächsten vier Jahre pro Jahr mit 1,8 Prozent festgelegt. Bei der Vorgabe der Produktivitätsfortschrittsrate sind neben den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung neutrale Aufwendungen zu berücksichtigen, wie sie das Postgesetz vorsieht. Dabei handelt es sich um besondere Kosten der DP AG aus der flächendeckenden Infrastruktur und um Sozialkosten sowie um Rückstellungen aus dem Bereich der Altersversorgung.

Die DP AG muss nach Bekanntgabe der endgültigen Price-Cap-Entscheidung die Preise für die einzelnen Produkte - wie z. B. für den Standardbrief oder die Postkarte - der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorlegen. Die Preise werden genehmigt, wenn diese sich in dem durch die Price-Cap-Entscheidung vorgegebenen Rahmen bewegen.

(Quelle: http://www.posttip.de/news/22506/BNetzA-gibt-geplante-Price-Cap-Entscheidung-bekannt.html)
 
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