Dienstag, 20.05.2014
Zuwanderung in Sozialsysteme vor EU-GerichtArbeitslosen Zuwanderern aus EU-Staaten können Hartz-IV-Leistungen verweigert werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein
Gutachten des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) [1]. Die entsprechenden deutschen Vorschriften seien mit EU-Recht vereinbar und erlaubten es, „Missbräuche und eine gewisse Form von Sozialtourismus zu verhindern“, heißt es in der heute veröffentlichten Stellungnahme.
Beste Grüße
Wim
[1]
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/zuwanderung-welche-sozialleistungen-eu-buergern-zustehen-a-970584.html