@ Kreteedi
[#1]@ Richard
[#4]Vielleicht handelt es sich nicht um einen gewöhnlichen Inhaftierten, sondern um einen Gefangenen der sich wegen seiner NS-Vergangenheit verantworten mußte und als interniert galt. Demnach besteht Gebührenfreiheit durch die im Weltpostvertrag festgelegte Vergünstigung der gebührenfreien Beförderung für postdienstliche Kriegsgefangenen-, Internierten- und Blindensendungen.
schöne Grüße
Marcel