@ Marcello
[#49]Es ist zwar schon ein paar Tage her, aber die Erklärung ist eine ganz einfache:
Wie so oft wurde bei voraus bezahltem Boten die Gebühr für die Eilzustellung im Ortszustellbezirk beglichen.
Lesen wir die genaue Ortsbezeichnung
Renchtal bei Oberkirch und erkennen den KOS-Ankunftsstempel
Lautenbach (Renchthal), wird sofort klar, dass die blaue
25 nichts anderes ist als die vom Landzusteller verlangte zusätzliche Gebühr für die beschwerliche Zustellung.
Die Rench fließt aus dem Schwarzwald kommend vom Südosten her - hier liegt Lautenbach - durch Oberkirch Richtung Rhein. Und so manches Weingut lag seinerzeit für den Zusteller recht abgelegen.
Das erklärt auch die beiden fehlenden Tagesstempel, welche sowohl die Weiterleitung als auch die Ankunft am neuen Orte dokumentiert hätten. Und dass beide Postbedienstete die strengen Vorschriften bei Eilsendungen mißachteten, ist unwahrscheinlich.
@ abrixas
[#54]Hier scheint alles seine Richtigkeit zu haben, denn die blaue
5 ist wohl kein Nachgebührenvermerk.
Die bayrischen Dienstmarken waren nur innerhalb Bayerns zugelassen. Vorgelegte Karte erleidete die Nachsendung in das
"Dienstausland" nach Sachsen. Inlandsnachsendungen erforderten keine erneute Freimachung.
Ein Sammlerfreund schloss aus ihm vorliegenden Belegen ohne Nachporto-Vermerk, jedoch mit blauen Ziffern
2 und
3 oder dem Kürzel "Erft", dass hier möglicherweise eine Leitvermerk notiert wurde.
Die
5 könnte hinweisen auf die "Postleitkarte Nr. 5" (OPD Leipzig, Sachsen). Ob die Oberpostdirektionen seinerzeit nummeriert waren, entzieht sich mangels genügender Quellen meiner Kenntnis.