Thema: Tagesaktuelle Kurznachrichten - Das Thema des Tages
Wim Ehlers Am: 28.05.2014 18:20:53 Gelesen: 450704# 361@  
Mittwoch, 28.05.2014

BGH: Auch bei kleinen Mängeln Geld zurück


In einem heute verkündetet Urteil legt der Bundesgerichtshof fest, dass Verbraucher von dem Kauf eines mangelhaften Produkts schon dann zurücktreten können, wenn die Kosten für die Mängelbeseitigung bei fünf Prozent des Kaufpreises liegen würden. Solch ein Mangel sei "nicht mehr unerheblich" und rechtfertige deshalb den Rücktritt vom Kauf, heißt es in dem Urteil. (Az. VIII ZR 94/13) [1]



Beste Grüße
Wim

[1] http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-9413_Maengelbeseitigungskosten-von-mehr-als-fuenf-Prozent-des-Kaufpreises-rechtfertigen-Ruecktritt-vom-Kaufvertrag.news18292.htm
 
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