Thema: Deutsches Reich Dienstmarkenbelege
juni-1848 Am: 02.06.2014 10:00:47 Gelesen: 31935# 15@  
@ Cantus [#11]

Da stimme ich voll und ganz mit Dir überein, Ingo. Gerade aus den Zeiten vor und nach Infla gibt es zeitgeschichtlich spannende und manchmal sogar dekorative Dienstmarkenbelege, wie etwa diesen hier:



(Eil-012)

Der Beleg passt auch in die „Gerichtsbriefe-Abteilung“

[http://www.philaseiten.de/thema/4342]

oder in das Tehma "Postzustellungsurkunden Belege"

[http://www.philaseiten.de/thema/6551].

Von der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Coppenbrügge (Hannover) findet diese portorichtig frankierte Zustellungsurkunde

(Fernbrief = 15 Pf + Zustellung = 30 Pf + Rücksendung-Fernbrief-1.Gewichtsstufe = 15 Pf) per Eilboten (= 40 Pf)

den Weg an einen Rechtsanwalt in Hameln.

(Irgendwann in den Siebzigern habe ich diese Portostufe mal mit einer Einzelfrankatur der noch bis 1934 gültigen 100 Pf Korbdeckel gesehen mit einem Ausruf von weit über 100 Märker.)

Alle Stempel auf diesem Beleg sind verwischt oder verkantet:

Der Aufgabestempel „COPPENBRÜGGE \ 15.5.30.14-15 \ * * * “ und rückseitig das Gerichtssiegel mit dem „volltrunkenen Adler“ und der Ankunfststempel „HAMELN \ 15.5.30. 18-19 \ * 1 g“.

Wie vorgeschrieben (siehe: „Der Postbetriebsbeamte, 2.Auflage (1909), VI.Abschnitt. Kap. 8.“) hat der bestellende Bote sogleich bei der Zustellung am Orte der Zustellung mit Tinte oder Tintenstift (später ergänzt) das Datum der Zustellung u.a. auf dem zuzustellenden Couvert zu notieren.

Hier erfolgt mit Blaustift: „15.4.30“ mit Monatsangabe April - wohl mit Blick auf das Geschäftszeichen „K.4/30 \ 19“.

Dieser Beleg wirft zwei Fragen auf:

1. In der gleichen Quelle „Der Postbetriebsbeamte, 2.Auflage (1909), II. Abschnitt. Kap 11.“ werden die per Eilboten bestellbaren Sendungsformen gelistet. Nicht genannt ist die Zustellungsurkunde.

Im Posthandbuch für die Wirtschaft von 1958 wird die Zustellungsurkunde von der Eilbotenbestellung ausgeschlossen. Weitere Quellen – zeitlich dazwischen - habe ich nicht konsultiert.

Frage:

In welchem Zeitraum (DR und später ?) konnten Zustellungsurkunden per Eilboten verlangt werden ?

Wer kann dazu weitere Belege zeigen ?

2. Welcher besondere Bote hat Zustellungsurkunden per Eilboten abgetragen - der Eilbote?

Habt Dank und bis die Tage,
Werner
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/5092
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