Thema: Arbeitsgemeinschaften: Wie können Auflösungen verhindert werden ?
austriatony Am: 02.06.2014 12:57:55 Gelesen: 24893# 2@  
Lieber Richard,

für mich ist dieser Vorgang etwas verwunderlich. Die Auflösung eines rechtsfähigen Vereins kann nur die Mitgliederversammlung beschließen. Zum Zweck der Auflösung muss eigens zu diesem Zweck eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Ebenso muss der Grund der Auflösung in der Einladung vermerkt sein.

Meines Erachtens ist hier nicht nach Satzung und BGB verfahren worden. Deshalb kann ein Mitglied beim zuständigen Registergericht Beschwerde einlegen und die Nichtigkeit der Beschlüsse beantragen.

Es grüßt
Bernd
 
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