Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
inflamicha Am: 08.06.2014 23:55:26 Gelesen: 4132507# 3081@  
@ reichswolf [#3078]

Guten Abend!

Für unzureichend freigemachte Postsendungen wurde, falls sich kein höheres Fehlporto ergab, die Mindestgebühr von 30 Cents (30/100 der reinen UPU-Verrechnungseinheit Goldfranken) nachberechnet. Diese 30 Goldcent wurden in die jeweilige Landeswährung umgerechnet und entsprechend vom Empfänger eingezogen. In der PP 10, aus der Deine Karte stammt, waren das beispielsweise 24 Mark für Deutschland. Die argentinischen Stempel sind Durchgangsstempel, auf einem steht unten B.(uenos) Aires.

Um bei Nachportobelegen zu bleiben gibt es von mir diese Fernpostkarte von Raudten nach Stettin vom 25.11.1922 (ebenfalls PP 10), das Porto-Soll betrug 6 Mark. Die Germaniamarken waren nur bis zum 31.10.1922 gültig.



Auf der Karte kleben 2 solcher Marken, eine normal gestempelt und eine blau umrahmt und nicht gestempelt. Es wurden 50 Pf. Nachporto erhoben. Laut Bestimmung war in dieser PP das Doppelte des Fehlbetrages, mindestens aber 50 Pf., auf eine durch 10 teilbare Pfennigsumme aufgerundet, nachzuerheben. Soweit alles klar denkt man. Rechnet man aber das Porto einmal nach, kommt man auch ohne die 2 Germaniamarken schon auf 6 Mark und 5 Pfennig (Ganzsache 1,25 M, 2mal 150 und einmal 100 Pf. Arbeiter sowie 2mal 40 Pf. Ziffer), eine Nachportoerhebung war also völlig unnötig. Es sei denn für die Frechheit, noch Germaniamarken zu verkleben. ;-)

Gruß Michael
 
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