Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
Schwämmchen²
Am: 10.06.2014 22:04:45
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# 6
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Hallo Heinz,
die Haftung kann nur über den versicherten Warenwert gehen (also 500.- EUR).
Bei deiner beschriebenen Methode käme man in der Tat "billig" an Marken, wäre aber sicher für die nächste Rundsendung ausgeschlossen.
Viele Grüße
Roman
Quelle: www.philaseiten.de
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