@ Magdeburger
[#2887]Ich bin noch nicht überzeugt und gespannt, wie andere sich hierzu äußern. Ich beziehe mich mit meiner Argumentation auf die Bekanntmachung des General-Post-Amtes vom 15.10.1827 (so auch in den folgenden Post-Handbüchern):
Hiernach war m.E. das Bestellgeld von 1/2 Sgr. zusätzlich - weil bei der Briefsammlung Nr. 40 aufgegeben und mit Boten zur Stadtpost-Expedition zu befördern - zu entrichten.
Entsprechendes entnehme ich auch bei Rainer Linden, "Die Stadtpost-Sendungen von Berlin, 1.12.1827-1.4.1900".