Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
Wolffi
Am: 11.06.2014 23:24:11
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# 16
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Umgekehrt gefragt:
Wenn man fünf Wochen nichts hört, darf man wohl davon ausgehen, dass die Sendung angekommen sei, oder?
Ändert aber nichts an der Haftung.
Bis denne
Wolfgang
Quelle: www.philaseiten.de
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