@ Roedsand
[#120]Ohne Zweifel, wie oben ausgeführt, auch 1943: 12 Pf. der Fernbrief bis 20 g ab 15.1.1932 plus 10 Pf. für die Rohrpost-Beförderungsgebühr.
Vielleicht zu Deiner Ergänzung, denn 1933 wird meine Darstellung enden: Laut der Literatur und den amtlichen Verordnungen, sind "Sendungen per Rohrpost mit Einschreiben" bis 1938 "unzulässig".
Die mir früheste bekannte Einschreibsendung mit Luftpost und Eilbestellung in Berlin - dort per Rohrpost beschleunigt befördert - ist entgegen allen Vorschriften bereits 7/1935 praktiziert worden.
Die Rückseite von dem Brief
und die Vorderseite
Natürlich ist ein Fensterbrief für den Sammler immer nur eine halbe Sache - aber manchmal muß es halt sein.