Thema: Postkrieg: Notopfermarke unzulässig
hajo22 Am: 24.07.2014 08:41:06 Gelesen: 14037# 9@  
@ Hobbyphilatelist [#8]

Besser ist die Formulierung: Die Karte wäre über den Luftweg befördert worden. Sie hat aber einen "Rosinenbomber" nie von innen gesehen, da vorher zurückgehalten und zurückgeschickt.

Deine 2. Aussage wurden Briefe nach Berlin auf dem Luftweg transportiert klingt nach immer so und das ist nicht haltbar, da Post natürlich nach Aufhebung der Blockade auch mit der Bahn durch die SBZ/DDR befördert wurde. Luftpost war aus Westdeutschland nach Berlin nicht gebührenfrei (je 20 gr = 5 Pfg.). Wichtige, z.B. amtliche Post nach Berlin erhielt oftmals den Zusatz "Nur mit Flugzeug" oder ähnliche Formulierungen, weil sie sonst im Bahnpostwagen gelandet wäre. Ich habe solche Belege in meiner Sammlung, muß sie aber erst heraussuchen und zeige sie dann gelegentlich.

Die Luftbrücke Berlin wurde von den Amerikanern am 30.9. und von den Briten am 6.10.1949 eingestellt, also viele Monate nach Aufhebung der Blockade (12.5.1949).

Schönen Tag.
Jochen
 
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