Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
juni-1848 Am: 24.08.2014 21:31:15 Gelesen: 290955# 204@  
@ ligneN [#203]

Betrachten wir die Vorderseite Deines Beleges:

1. Die Ortsangabe fehlt.

2. Luftpost aus dem Ausland landete seinerzeit fast immer in Wien.

3. Der Zettelrest links neben "Recommandé" enthielt wahrscheinlich den Hinweis, dass der Bestimmungsort fehlt.

4. Das Haus Seitzergasse 6 hatte einen Hintereingang, der seinerzeit erreichbar war über den Tauchlaubenhof, eine Stichgasse der Tauchlauben (eine "Banken"-Strasse in Wien) - dürfte also den meisten Briefträgern bekannt gewesen sein.

5. Das Couvert trägte den Vordruk "Via Air Mail", den Stempel "Recommandé" und der Zettel "Exprès" sowie einen "Taxe percue"-Stempel mit handschriftlichem Eintrag der Gesamtgebühr inkl. Eilzustellung.

6. Absender ist eine Patentstelle (Anwalt ? Amt?) aus Tokyo.

7. Da Patentsachen immer eilig waren, wurde hier von den nacharbeitenden Postbediensteten (Ermittlung der fehlenden Ortsangabe) die Zustellung unverzüglich erneut per Expres vorgenommen und die vom 1.1.67 bis zum 31.12.76 hierfür erforderliche Gebühr von 3 S. beim Empfänger nacherhoben - was dieser sicherlich begrüßt hat.

Mir liegen zahlreiche Briefe aller Zeiten (verschiedener Destinationen) von/an Rechtsanwälte, Notare, Wertpapierstellen, Patentstellen, Versicherungen etc. vor, die infolge einer "notwendigen" Nachbearbeitung "lesbare" Zeichen beschleunigter Zustellung tragen - bis hin zu zusätzlicher Einhebung einer Eilbotengebühr (wie in Deinem Fall).

Klasse Beleg puren Bedarfs!
 
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