Thema: Schweiz: Bestimmung und Wertschätzung von Belegen
JohannesM Am: 29.08.2014 23:10:24 Gelesen: 14958# 9@  
@ remstal [#8]

Vielen Dank, ich hab noch einen ähnlichen Beleg, bei dem aber schon die Annahme verweigert wurde.



Merkwürdigerweise bestätigt der Absender auf der Rückseite am 28.6., dass er den Betrag erhalten hat? Wurde der Begriff Nachnahme in der Schweiz nicht verwendet?

Beste Grüße
Eckhard
 
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