Thema: Michel: Gehören Probedrucke in den Katalog ?
Lars Boettger Am: 14.09.2014 11:56:34 Gelesen: 10742# 14@  
@ Borbel [#10]

Der BDPh (http://www.bdph.de) prüft nichts, es gibt aber den BPP (http://www.bpp.de). Der Bund Philatelistischer Prüfer prüft auch Essais, Probedrucke und Druckproben.

Die Verwechslung BDPh (Verband der Briefmarkensammler) und BPP (Briefmarkenprüfer) sollte einem eigentlich nicht passieren!

Als BDPh-Juror bin ich an die Ausstellungsordnung des BDPhs gebunden. Da heisst es bei den Prinzipien des Exponatsaufbaus bei Ländersammlungen wie folgt:

3.1 Geeignetes philatelistisches Material der Traditionellen Philatelie sind unter anderem:

1. Angenommene oder auch abgelehnte Entwürfe für Postwertzeichen, Probedrucke,
Farbproben, Plattenfehler und andere Fehler bei der Markenproduktion.


Wenn das fehlt (und das fehlt sehr oft!), dann kann das gezeigte Material keine hohe Bewertung erreichen. Voraussetzung ist natürlich, dass entsprechendes Material am Markt ist. Und da gibt es durch die vorher schon erwähnten Archivauflösungen, aber auch die Geschenke an "bedeutende Personen" oder auch durch das Privatvergnügen der Druckerei genügend Material. Wenn das Material nachweislich widerrechtlich entwendet wurde, dann wird es auch auf Ausstellungen nicht vom Aussteller verlangt, dass er es zeigt.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
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