Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
volkimal Am: 14.09.2014 21:38:18 Gelesen: 122879# 16@  
Hallo zusammen,

bei diesem „Postbehändigungsschein zurück“ an das Königliche Kreisgericht zu Lüdinghausen sind mir noch einige Dinge unklar:



Beschreibung Vorderseite:

Links oben: GBA = Grundbuchamt
Zunächst: Blauer Taxvermerk 20 = 20 Pfg. und Stempel Herbern (das Datum ist beim Durchleuchten leider nicht zu erkennen).
Der blaue Taxvermerk wird wieder durchgestrichen und stattdessen eine 2 Groschen-Brustschildmarke (dieses entspricht 20 Pfennig) über den ursprünglichen Stempel geklebt. Diese wird am 5.6. mit dem Stempel von Herbern entwertet.

Rückseite:

1) Ausgabe-Stempel aus Hebern vom 25.5.
2) Ausgabe-Stempel aus Lüdinghausen vom 6.6.

Text beim Auffalten:



Porto und Insinuationsgebühren ad 20 Pfennige
ist der Adressat Tagelöhner Gerhard Lenkenhoff in
Nordick Kspl. Herbern zu zahlen verpflichtet
indem die Vorladung vom 19. Mai curr. an
denselben unfrankiert abgegangen ist.
/: Causes, ad II der Instruktion des General-
postamts vom 1. December 1869 :/
Lüdinghausen, den 29. Mai 1875
Königliches Grundbuchamt
Unterschriften

ad = zu
Kspl. = Kirchspiel
curr. = currentis = des laufenden (Monats, Jahres)
Causes = Grund, Ursache


Inhalt des Postbehändigungsscheines zurück:



Bureau GA Aktenzeichen: 389 Herbern
Post=Behändigungs=Schein zur Nro. 389
über die Zustellung der Vorladung vom 19. Mai 1875
in der ad terminum den 16. Juni ?? 10 Uhr
Grundakten Reckmann
Das obige Schriftstück des Königl. Kreisgerichts zu Lüdinghausen
adressirt an
den Tagelöhner Gerhard Lenkenhoff
zu Nordick Kspls. Herbern
habe ich empfangen
an den 24. Mai 1875
Gerhard Lenkenhoff
Nachdem ich mich in die * Wohnung des
Adressaten begeben, habe ich die oben bezeichnete Vorladung
daselbst, da ich den Adressaten **
persönlich angetroffen *** den Adressaten selbst

am 24. Mai 1875 um 11 Uhr
vormittags richtig insinuirt, welches ich bescheinige.
**** Der vereidete Landbriefträger Möllmann

Laut Michel-Postgebührenhandbuch betrug die Gebühr für eine förmliche Zustellung:
20 Pfg. und zusätzlich die Briefgebühr zur Rücksendung der Urkunde (= 10 Pfg.)
also zusammen 30 Pfennig.
Das Insinuationsdokument war nicht frankiert und der Adressat musste entsprechend dem Text beim Auffalten das Porto und Insinuationsgebühren von 20 Pfg. bezahlen.

1) Wer kann diese Gebühr, die nicht mit dem Michel-Postgebührenhandbuch übereinstimmt, erklären.
2) Was steht in der Instruktion des Generalpostamts vom 1. Dezember 1869?
3) Wer hat die 2 Groschen bezahlt?
4) Der Text beim Auffalten ist datiert mit Lüdinghausen, den 29. Mai.1875. Zu diesem Zeitpunkt muss der Brief aber in Herbern gewesen sein. Wie ist das möglich?


Viele Grüße
Volkmar
 
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