Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
volkimal Am: 20.09.2014 16:06:35 Gelesen: 122906# 19@  
@ Erdinger [#18]

Hallo Erdinger,

ein wirklich interessanter Beleg. Danke für den Hinweis.

Volkmar

Hallo zusammen,

so, jetzt komme ich in Ruhe dazu, zu erklären, was für einen Fehler ich im Beitrag [#16] gemacht habe. Der Beleg ging vom Königlichen Kreisgericht in Lüdinghausen nach Herbern und von dort aus zurück nach Lüdinghausen. So ging ich selbstverständlich davon aus, dass der erste Ausgabestempel aus Herbern, der zweite aus Lüdinghausen ist. Und das war der Fehler! Der Stempel vom 25.5.1875 kann gar nicht der Eingangsstempel von Herbern sein, denn die Zustellung der Vorladung wird ja schon einen Tag vorher, also am 24.5.1875, bescheinigt und unterschrieben!

Inzwischen gehe ich von folgendem Ablauf aus:

1) Der Postbehändigungsschein Nr. 389 wird am 19.5.1875 in Lüdinghausen ausgestellt zusammen mit meinem „Postbehändigungsschein-Zurück“ nach Herbern geschickt.

2) Der Postbehändigungsschein wird am 24.5.1875 in Herbern zugestellt. Der Postbehändigungsschein-Zurück bekommt den blauen Taxvermerk „20“ und wird unfrankiert nach Lüdinghausen geschickt.

3) Entsprechend des Ausgabestempels kommt er dort am 25.5.1875 an.

4) Das Gericht will die 20 Pfennig nicht zahlen. Auf die Rückseite des Scheines wird deshalb am 29.5.1875 die ausführliche Erklärung geschrieben. Im Beitrag [#16] habe ich sie „Text beim Auffalten“ genannt.

5) Der Brief wird ein zweites Mal nach Herbern geschickt. Allerdings weist der Brief keinerlei Merkmale dazu auf. Er muss also z.B. in einem anderen Umschlag evtl. als Postsache nach Herbern gelangt sein.

6) Die 20 Pfennige werden beim Tagelöhner Gerhard Lenkenhoff abkassiert und in Form der 2 Groschen-Marke aufgeklebt.

7) Der Brief wird am 5.6.1875 in Herbern abgestempelt und ein zweites Mal nach Lüdinghausen transportiert. Dort kommt er am 6.6.1875 an.

Der Beleg wird damit für mich noch interessanter als ich bisher dachte. Es bleiben die beiden Fragen:

1) Wer kann diese Gebühr von 20 Pfennig erklären?

2) Was steht in der Instruktion des Generalpostamts vom 1. Dezember 1869?


Viele Grüße
Volkmar
 
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