Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
volkimal Am: 21.09.2014 11:10:34 Gelesen: 121904# 23@  
@ BD [#20]

Hallo Bernd,

herzlichen Dank für die Informationen. Das hilft mir beim Verständnis über das Porto bei den Behändigungsscheinen sehr viel weiter. Andererseits macht es meinen Brief noch interessanter, lässt er sich doch immer noch nicht richtig erklären.

Die Instruktion ist an einigen Stellen nicht ganz einfach zu verstehen. Daher folgendes Beispiel:



Wenn ich die Instruktion richtig verstehe gab es zwei Fälle:



Ich hoffe, dass ich das System richtig verstanden habe.

Bei einem Vergleich mit den Behändigungsscheinen bei Delcampe und Ebay ist zu sehen, dass das Porto üblicherweise vom Absender bezahlt wurde. Der überwiegende Teil der „Behändigungsscheine zurück“ trägt einen blauen Taxvermerk. Dabei habe ich ausschließlich den Taxvermerk „2“ (Groschen) bzw. ab 1875 den Taxvermerk „20“ (Pfennig) gesehen.

Dementsprechend sind die frankierten „Behändigungsscheine zurück“ fast alle mit 2 Groschen bzw. 20 Pfennig frankiert. Lediglich bei zwei „Behändigungsscheinen zurück“ verstehe ich das Porto nicht. Beide sind nur mit 1 Groschen frankiert:

11.02.1875 von Hainholz nach Hannover
08.03.1872 von Berlin nach Charlottenburg.

Wie ist das zu erklären?

Viele Grüße und einen schönen Sonntag
Volkmar
 
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