Thema: Deutschland: Fälschungen zum Schaden der Post
LK Am: 03.10.2014 20:55:47 Gelesen: 29944# 27@  
@ drmoeller_neuss [#26]

Hallo,

Saar 1-17 war in MiF mit DR 68-115 vom 30.1. - 15.4.1920 zulässig.
18 - 31 vom 1.3. - 15.4.1920
32 - 43 vom 10.4 - 15.4.1920

Es besteht natürlich die Möglichkeit, daß die 80-er ohne Aufdruck im Juli noch durchgerutscht ist.

Ob der Aufdruck später, nach der Beförderung aufgebracht wurde ist mit großer Sicherheit mikroskopisch feststellbar.

Liegt also der Aufdruck unter dem Stempel, ist eine Fälschung zum Schaden der Post.

Liegt er darüber ist es eine Verfälschung die mit Sicherheit kein Attest, sondern daß Attribut Verfälschung (gleich wertlos) verdient.

Gruß

LK
 
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