Thema: Diskussionen zum Thema Hitler auf den Philaseiten
Wim Ehlers Am: 05.11.2014 07:43:33 Gelesen: 43593# 12@  
@ Marko Haucke [#11]

Warum du es für erwähnenswert hältst, das du gezielt Briefe und somit Sammelobjekte vernichtest, erschließt sich mir nicht ...

- Lies bitte Deinen Kommentar [#4].

- Das Verbot verfassungsfeindlicher Propaganda [#71] richtet sich nicht gegen "Unrechtstaaten" und "Kriegstreibern".

OLG München [1]:

1. Auch das Kopfbild Adolf Hitlers stellt ein verfassungswidriges Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB dar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Hitler als Führer der NSDAP, als Reichskanzler oder als Staatsoberhaupt dargestellt wird. Es ist ferner unerheblich, ob auf der Abbildung zusätzlich ein Hakenkreuz, das Hauptkennzeichen der NSDAP oder ein zum „Deutschen Gruß” erhobener Arm zu sehen sind.

2. Da es sich bei § 86a StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, entfällt eine Bestrafung nach dieser Vorschrift nicht schon deshalb, weil eine mit der Verwendung verbundene konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die nahe liegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nicht nachgewiesen werden kann.


Beste Grüße
Wim

[1] http://technolex.de/olg-munchen-abbildungen-adolf-hitlers-auf-postkarten-als-verfassungsfeindliche-kennzeichen/
 
Quelle: www.philaseiten.de
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