Thema: (?) (49) Schweiz Nachportomarken und Nachportotarife seit 1878
wuerttemberger Am: 18.11.2014 10:44:04 Gelesen: 39748# 34@  
@ ziffer-freak [#33]

Da lag ich mit meiner Interpretation doch ganz nah dran. :-)
Ich interpretiere auch nicht so aus dem hohlen Bauch heraus, sondern weil ich einige Argumente dafür habe. Um 1900 trug jede Postkarte, die als solche benutzt werden sollte, auch die Bezeichnung Postkarte in der jeweiligen Landessprache. Das war überall auf der Welt so, sofern das Land Mitglied in der UPU war. In der Deutschen ADA (Allgemeine Dienst-Anweisung) stand, dass die Bezeichnung Postkarte auf privat hergestellten Karten zwingend erforderlich war. Postkarten, die nicht den Vorschriften entsprachen wurden als Brief taxiert.

Im Lauf der Jahre wurde diese Bestimmung abgeschafft, denn in der ADA von 1910 wurde ausdrücklich erwähnt, dass die Bezeichnung Postkarte nicht mehr erforderlich war.

Bei der Lektüre der Betriebsanleitung für die schweizerischen Poststellen vom 1. Januar 1914 ist mir klar geworden, dass es sich um das schweizer Pendant der deutschen ADA, V2 Postbetriebsdienst handelt. Viele Bestimmungen sind sehr ähnlich und ich vermute mal, dass sie aus den Vereinbarungen der UPU stammen. In der Betriebsanleitung wird immer wieder auf die schweizer Postordnung verwiesen. Dort sind die Bedingungen für die Verwendung von Postkarten auch exakt festgelegt. Leider habe ich im Netz nichts dazu gefunden.

Kannst Du mir etwas über die Firmenlochung in meinem Beitrag [#27] sagen? Hast Du diese Lochung auf Deiner Lieblingsserie belegt?

Gruß

wuerttemberger

PS. Ich sammle keine Schweizer Marken, aber als ich über die Betriebsanleitung gestolpert bin und der Preis lächerlich niedrig dafür war, hab ich sie natürlich gekauft. Sie erweist sich immer wieder als sehr hilfreich.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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