Thema: Ebay: Nachrichten und Informationen
Holger Am: 26.09.2008 14:18:29 Gelesen: 72151# 2@  
@ Richard [#1]

Hm - das könnte mit den für deutsche Augen etwas seltsamen US-amerikanischen Scheckrecht zusammenhängen.

Im Gegensatz zum deutschen Scheckrecht kann in Ami-Land noch Jahrenach der Einlösung auf eine Konto dieselbige widerrufen werden.

Man stelle sich vor:

- ich verkaufe einen hochpreisigen Artikel nach Amerika
- bekomme einen Scheck über beispielsweise 4000 USD
- dieser wird anstandslos eingelöst (kostet etwa 30€)
- das Geld verwende ich beispielsweise für einen Urlaub, Schrank, Auto ect.
- Ware wird verschickt
- Empfänger ist zufrieden
- nach 4-5 Jahren widerruft der Scheckaussteller (warum auch immer) den seit Jahren eingelösten Scheck
- mein Konto wird mit dem Gegenwert (man achte dabei auf eventuelle Kursdifferenzen) belastet.

Fazit: Ware weg - Kohle weg - dafür jede Menge Verdruß.

Ich würde daher NIE einen amerikanischen Scheck als Zahlungsmittel annehmen. Bei uns gelten, Gott sei Dank, andere Einlösefristen.

Dennoch: seit der Einführung des EUROS gibt es auch keine Einlösegarantie der bezogenen Bank mehr für deutsche ec-Schecks, die immer noch fleissig im Umlauf sind. Seinerzeit lag die Garantie bei max. 400€ pro Scheck.

Tipp: Finger weg von Schecks oder Ware erst dann versenden wann alle Widerrufsfristen abgelaufen sind.

Hat aber einen Haken: Garantiert gibt es dann im negativen Sinne "Bestnoten" bei der Bewertung im Bereich "Versandgeschwindigkeit".

meint Holger
(der jetzt in den Urlaub düst)
 
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