@ Richard
[#1]Hm - das könnte mit den für deutsche Augen etwas seltsamen US-amerikanischen Scheckrecht zusammenhängen.
Im Gegensatz zum deutschen Scheckrecht kann in Ami-Land noch
Jahrenach der Einlösung auf eine Konto dieselbige widerrufen werden.
Man stelle sich vor:
- ich verkaufe einen hochpreisigen Artikel nach Amerika
- bekomme einen Scheck über beispielsweise 4000 USD
- dieser wird anstandslos eingelöst (kostet etwa 30€)
- das Geld verwende ich beispielsweise für einen Urlaub, Schrank, Auto ect.
- Ware wird verschickt
- Empfänger ist zufrieden
- nach 4-5 Jahren widerruft der Scheckaussteller (warum auch immer) den seit Jahren eingelösten Scheck
- mein Konto wird mit dem Gegenwert (man achte dabei auf eventuelle Kursdifferenzen) belastet.
Fazit: Ware weg - Kohle weg - dafür jede Menge Verdruß.
Ich würde daher NIE einen amerikanischen Scheck als Zahlungsmittel annehmen. Bei uns gelten, Gott sei Dank, andere Einlösefristen.
Dennoch: seit der Einführung des EUROS gibt es auch keine Einlösegarantie der bezogenen Bank mehr für deutsche ec-Schecks, die immer noch fleissig im Umlauf sind. Seinerzeit lag die Garantie bei max. 400€ pro Scheck.
Tipp: Finger weg von Schecks oder Ware erst dann versenden wann alle Widerrufsfristen abgelaufen sind.
Hat aber einen Haken: Garantiert gibt es dann im negativen Sinne "Bestnoten" bei der Bewertung im Bereich "Versandgeschwindigkeit".
meint Holger
(der jetzt in den Urlaub düst)