@ Jürgen Zalaszewski
[#10]Danke. Somit im wahrsten Sinne "Portopflichtig", d.h. vom Empfänger zu zahlendes Porto.
Interessant erscheint mir dass es genauso wie eine fehlende Frankierung behandelt wird, d.h. Nachgebühr-Stempel, Ausrechnen des fehlenden Portos durch den Postbeamten, ...
Gruß
Andreas