Thema: Bayern: Vorausentwertung / Vorentwertung (Federzug); Tirschenreuth u.a.
Erdinger Am: 10.12.2014 10:15:38 Gelesen: 4980# 9@  
@ plytra7 [#6]

Bei den Vorausentwertungen kann ich nicht weiterhelfen, zumindest aber ein paar Hintergrundinformationen zum Notariat liefern.

Amtsnotariate gibt es in Bayern erst seit dem 1. Juli 1862, als die alten Landgerichte in drei Zweige aufgespalten wurden.

Vorher war die nichtstreitige freiwillige Gerichtsbarkeit nicht immer klar definiert, vgl. diese Quelle:

http://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/goToPage/bsb10378979.html?pageNo=1&prox=true&phone=true&zoom=0.6000000000000001&ngram=true&context=Notariat&hl=scan&mode=simple&fulltext=Notariat .

Eheverträge und Hypotheken konnten auch von Schreibern beurkundet werden, obwohl die Rechtskraft solcher von nichtsiegelfähigen Personen erstellten Urkunden auch bezweifelt wurde.

Angesichts der in der Broschüre geschilderten Zustände könnte ich mir irreguläre "Arbeitserleichterungen" beim Markenverkauf schon vorstellen.

Viele Grüße aus Erding!
(Von einem langjährigen Heimatforscher)
 
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