Thema: Generalgouvernement: Bedarfsbelege
Jürgen Zalaszewski Am: 19.12.2014 21:51:21 Gelesen: 148836# 36@  
Bislang noch nicht gezeigt hatten wir einen Postdienst, der nur in der Anfangszeit des Generalgouvernements vorkam. Behörden konnten bis zum 31. März 1940 Ihre Post unter dem Vermerk "Frei durch Ablösung" versenden. Ab dem 1. April 1940 bestand Frankaturpflicht für alle Dienststellen und Behörden im Generalgouvernement.

Poststücke mit dem "Frei durch Ablösung"-Vermerk wanderten wohl wegen der fehlenden Briefmarken bevorzugt in den Papierkorb, denn so häufig sind sie nicht zu finden.



Beste Grüße
Jürgen
 
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