@ Jürgen Zalaszewski
[#36] "Ab 1. April 1940 bestand Frankaturpflicht..."Wie ist dann dieser markenlose Brief mit Gummistempel "Frei durch Ablösung Reich/Der Regierungspräsident/Litzmannstadt", gestempelt Litzmannstadt am 24.2.1944 einzuordnen?
Galt diese Verordnung v. 1.4.40
ausschließlich für das GG und z.B. nicht für den Warthegau?
Viele Grüße.
Jochen